Genormte Kreissägeblätter werden nach DIN-Norm hergestellt, und zwar nach DIN-Norm 1837 für den feinen Verzahnungstyp A und nach DIN-Norm 1838 für den grossen Verzahnungstyp B. Die Abmessungen liegen zwischen 15 mm und 200 mm Durchmesser, die Stärken zwischen 0,1 mm und 6 mm. Je nach zu verarbeitendem Material und den spezifischen Nutzungsbedingungen kann eine geeignete Beschichtung aufgetragen werden.
FEIN VERZAHNUNG

GROSS VERZAHNUNG
